Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Maple Video Production (Julian Hafemann)

§ 1 Geltungsbereich 

(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Julian Hafemann (im Folgenden „Maple Video Production“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies von Maple Video Production ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

§ 2 Vertragsschluss und Gegenstand

(1) Maple Video Production bietet Dienst- und Agenturleistungen im Bereich Videos und Online-Marketing an. Dazugehören insbesondere vollumfängliche Videoproduktionen für den Endkunden und das Erstellen von Social Media Content.

(2) Der genaue Umfang der Leistungen von Maple Video Production ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Maple Video Production erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Der Vertragsgegenstand und dessen Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Maple Video Production. Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

§ 3 Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Änderungswünsche bezüglich der Leistungen, des Umfangs oder der Dauer seitens des Kunden bedürfen einer schriftlichen Anfrage an Maple Video Production.

(2) Maple Video Production prüft die Auswirkungen der gewünschten Änderungen auf Leistungsumfang, Termine, Vertragsdauer oder Vergütungen und legt dem Kunden die Ergebnisse ggf. in einem Änderungsangebot dar.

(3) Änderungen werden, sofern nicht anders vereinbart, erst mit schriftlicher Bestätigung durch Maple Video Production wirksam.

(4) Maple Video Production behält sich vor, einzelne Leistungspositionen gemäß ihrem Ermessen zu ändern, um aktuellen Anforderungen, insbesondere Algorithmus-Änderungen von Suchmaschinen oder Strategiewechseln, gerecht zu werden. Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden von Maple Video Production als verbindlich gekennzeichnet.

(5) Maple Video Production ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beauftragten Leistungen auf mögliche Rechtsverletzungen Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechtsverletzungen, zu überprüfen, es sei denn, Maple Video Production hat davon Kenntnis oder handelt grob fahrlässig.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

(2) Der Kunde stellt Maple Video Production alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge fristgerecht zur Verfügung.

(3) Der Kunde informiert Maple Video Production unaufgefordert über relevante Umstände, die die Leistungserbringung beeinflussen könnten.

(4) Bei Verweigerung der Mitwirkung durch den Kunden und dadurch bedingter Nichtdurchführung vereinbarter Leistungen behält sich Maple Video Production das Recht vor, ein Verwaltungs- und Personalplanungsentgelt von 75% des Auftragsvolumens zu erheben.

 

§ 5 Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte

(1) Maple Video Production ist berechtigt, (Firmen-)Namen, geschützte Marken und Logos des Kunden für die Leistungserbringung zu verwenden.

(2) Maple Video Production darf den Kunden als Referenz nennen und dazu ggf. dessen Logo verwenden.

 

§ 6 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Preisen.

(2) Die Vergütung ist zzgl. der gesetzlichen Steuer zahlbar.

 

§ 7 Haftung

(1) Maple Video Production haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Sofern Maple Video Production wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, d.h. auf den Schaden, den Maple Video Production bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder mit dessen Entstehen Maple Video Production unter Berücksichtigung der Umstände, die Maple Video Production bei Vertragsschluss bekannt waren bzw. die Maple Video Production hätte kennen müssen, rechnen musste.

(3) Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von Maple Video Production wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit die Haftung für Maple Video Production ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Maple Video Production.

(5) Der Kunde stellt Maple Video Production von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Maple Video Production wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Maple Video Production einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.

(2) Der Vertrag kann beiderseits nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (1) eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt oder (2) das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

(5) Die Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung erfolgt auf Basis wiederkehrender, monatlicher Leistungszeiträume (nachfolgend „Leistungsperiode“ genannt). Der Beginn der ersten Leistungsperiode richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn.

(6) Eine anteilige Berechnung oder Rückerstattung der Vergütung bei Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung während einer laufenden Leistungsperiode ist ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas Abweichendes vereinbart oder zwingende gesetzliche Regelungen sehen eine andere Handhabung vor.

 

§ 9 Datenschutz

Soweit die Vertragsparteien bei der Durchführung des Auftrags mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 11 BDSG hingewiesen. Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

 

§ 10 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit Maple Video Production auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber Maple Video Production ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

 

§ 11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Maple Video Production behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Maple Video Production dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitteilen.